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Caritas-Kurenberatung: – Das Wunsch- und Wahlrecht der gesetzlich Versicherten wurde bereits 2015 ausdrücklich auf Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen bzw. auch Vater-Kind-Kuren zur Vorsorge- und Rehabilitation ausgeweitet. Dies ist allerdings weitgehend unbekannt oder wird sogar geleugnet. Darauf macht die Caritas-Kurenberatung aufmerksam, die bei der Beantragung helfen kann.

Marita Eck, bei der Miltenberger Caritas für die Beratung in Sachen Kuren zuständig, rät Betroffenen, dieses Recht den Krankenkassen gegenüber unbedingt wahrzunehmen und den Klinikwunsch mit dem Antrag einzureichen. Denn die Wahl der richtigen Klinik ist wichtige Voraussetzung für den gesundheitlichen und nachhaltigen Erfolg der Kurmaßnahme. So gibt es neben der medizinischen Indikation weitere wichtige Kriterien für die Klinikwahl: zum Beispiel bestimmte Therapieformen, eine Spezialisierung oder auch Schwerpunktkurmaßnahmen aus dem psychosozialen Bereich, eine Kurmaßnahme, an der ausschließlich Mütter teilnehmen, eine konfessionelle Klinik, Bedingungen der Kinderbetreuung oder auch die Größe oder die Entfernung der Klinik.


All diese Wünsche sind bei der Auswahl einer Kurklinik berechtigt und tragen zum Kurerfolg bei. Gesetzlich entscheiden Krankenkassen über die Bewilligung eines Kurantrags und über den Ort und Zeitpunkt einer Kurmaßnahme. Dabei sind sie jedoch verpflichtet, den „berechtigten Wünschen“ der Versicherten zu entsprechen. Die von der Krankenkasse bewilligte Kurmaßnahme muss „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Doch das Wirtschaftlichkeitsgebot, mit dem die Krankenkassen argumentieren, bedeutet nicht, dass ausschließlich das billigste Angebot auszuwählen ist. Der Gesundheitserfolg steht im Vordergrund. In der Praxis werden die Wünsche von Müttern ignoriert, in dem einseitig mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot argumentiert wird. Inzwischen gibt es sogar Fälle, in denen Mütter von ihrer Krankenkasse eine eingeschränkte „Klinik-Liste“ erhalten, auf der Kliniken, die ggf. einen höheren Tagessatz haben, nicht enthalten sind. Teilweise werden Mütter auch aufgefordert, die Mehrkosten für die gewünschte Klinik zu übernehmen. Dies ist eindeutig rechtswidrig, wie die Caritas-Mitarbeiterin feststellt.

Für Mütter, die beim Kurantrag eigentlich schon keine Kraft mehr haben, ist die Hürde hoch, sich gegen eine Krankenkasse wehren zu müssen. Daher unterstützt die Caritas in Miltenberg Mütter und Väter bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahme, beim Antragsverfahren und auch bei der Vorbereitung auf die Kur bzw. bei der Nachsorge. Marita Eck ist in der Regel erreichbar von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 09371 97 89 10 oder per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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