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Hier gibt es Informationen des Jobcenters für ukrainische Flüchtlinge. Muttersprachlich findet sich dazu hier ein Video: https://www.youtube.com/watch?v=LTf7ikxUOnc

Informationen der ukrainischen Flüchtlinge über Ansprüche nach dem SGB II

Stand 02.05.2022

Herzlich Willkommen in Deutschland!

  • Die Sicherung des Lebensunterhaltes für Menschen, die zu Beginn des Krieges in der Ukraine gelebt haben, soll nach den Plänen der Bundesregierung ab 01.06.2022 neu geregelt werden.
  • Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die bereits einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung haben, sollen ab Juni 2022 nicht mehr Leistungen zum Lebensunterhalt von den Städten und Landkreisen erhalten, sondern bekommen dann Geld zum Leben von den Jobcentern. Die Leistung des Jobcenters heißt Arbeitslosengeld II.
  • Auch nach dem 01.06.2022 sollen ukrainische Flüchtlinge nur noch für eine Übergangszeit ab der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnorts Leistungen von den Städten und Landkreisen erhalten. Mit Ende des Monats nach der erkennungsdienstlichen Registrierung und dem Ausstellen der Fiktionsbescheinigung nach § 24 Aufenthaltsgesetzes durch die Ausländerbehörden wechseln auch die Personen zu den Jobcentern, die noch aus der Ukraine nach Deutschland kommen werden.
  • Zu den Leistungen der Jobcenter gehören ein Geldbetrag zum Lebensunterhalt sowie die Mehrbedarfe bei Alleinerziehung, bei Schwangerschaft und für kostenaufwendige Ernährung.
  • Zusätzlich werden die Kosten für die Wohnung in Deutschland einschließlich der Nebenkosten und der Heizung übernommen. Ausgaben für Strom werden nicht bezahlt.
  • Für Kinder gibt es Unterstützung für die Schule (z.B. Mittagessen oder Nachhilfe) oder in der Freizeit (z.B. Sport in einem Verein, Musikunterricht). Auch hier müssen Sie einen einfachen Antrag stellen.
  • Die Leistungen werden durch die Jobcenter nur auf Antrag gewährt. Jedes Jobcenter organisiert den Übergang der Leistungszahlung von den Städten oder Landkreisen zum Jobcenter ein wenig anders. Genaue Informationen können bei den jeweiligen Jobcentern erfragt werden.
  • In einer Bedarfsgemeinschaft, für die nur ein Antrag gestellt werden muss, werden die nun in Deutschland lebenden Eltern bzw. Elternteile und die unverheirateten eigenen Kinder bis zum 25. Lebensjahr zusammengefasst. Geflohene Kinder von 18 bis 24 Jahren müssen dann keinen eigenen Antrag stellen, wenn Sie hier in Deutschland mit mindestens einem Elternteil zusammenleben.
  • Teilweise werden in der Übergangszeit auch Informationsschreiben an die aus der Ukraine geflüchteten Menschen versandt und die Formulare beigefügt.
  • Grundsätzliche Informationen zu den Leistungen der Jobcenter finden Sie unter arbeitsagentur.de oder auf der Homepage des für ihren Wohnort zuständigen Jobcenters. Dort können Sie auch nachlesen, dass die Leistungen der Jobcenter von der Hilfebedürftigkeit abhängig sind und Sie dazu Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen machen müssen.
  • Zur Auszahlung der Leistungen ist es zwingend erforderlich, dass Sie ein Bankkonto in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union eröffnen und die Bankverbindung im Antrag vermerken.
  • Die Miete für Ihre Wohnung müssen Sie selbst an Ihren Vermieter überweisen. Tun Sie das zuverlässig, sonst droht Ihnen die Kündigung der Wohnung. Wenn Sie die Direktzahlung der Miete auf das Konto Ihres Vermieters wünschen, dann geben Sie dies bitte gesondert zusammen mit den Daten des Vermieters wie Namen und dessen Bankverbindung in den Antragsunterlagen an oder vermerken dies gesondert auf einem Beiblatt.
  • Beim Bezug von Arbeitslosengeld II werden Personen zwischen dem 15. und dem 66. Lebensjahr grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Dazu müssen Sie eine gesetzliche Krankenkasse auswählen und in den Antragsunterlagen angeben. Die gesetzliche Krankenkasse können Sie frei wählen. Eine Mitgliedsbescheinigung muss nicht vorgelegt werden.
  • Die Jobcenter stehen Ihnen bei der Suche nach einer Beschäftigung oder Ausbildung zur Seite. Dazu erheben die Jobcenter Ihre Daten zu ihrem Lebenslauf und zu möglichen Berufen in Deutschland. Sie können mit Hilfe des Jobcenters auch an Sprachkursen zum Erlernen der deutschen Sprache teilnehmen. Die Jobcenter kennen das Sprachkursangebot in der Nähe Ihres Wohnortes sehr genau und beraten gerne.
  • Wichtig: Je früher Sie den Antrag beim Jobcenter ihres Wohnortes stellen, den Antrag ausfüllen und mit allen notwendigen Nachweisen abgeben, desto früher werden Sie die Leistungen auch erhalten. Nur mit Ihrem Mitwirken kann ihr Lebensunterhalt schnell und umfänglich – auch nahtlos zum 01.06.2022 oder zu einem späteren Übergabezeitpunkt sichergestellt und Geld an Sie gezahlt werden.
  • Ebenfalls wichtig: Zeigen Sie unbedingt alle Änderungen an, die sich auf die Zahlung des Jobcenters auswirken können. Dies sind vor allem ein Umzug, auch innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt, eine vorübergehende Abwesenheit von Ihrem aktuellen Wohnort, die Rückkehr in ein anderes Land oder in Ihr Heimatland, oder die Aufnahme einer Beschäftigung. Über Ihre Rechte und Pflichten gibt es eine Broschüre, die Sie von Ihrem Jobcenter erhalten.

Diese Informationen unterliegen dem Vorbehalt, dass die Regelungen, wie sie hier beschrieben wurden, auch durch die Gesetzgebung in Deutschland so verabschiedet werden. Mit diesem Beitrag konnten auch nicht alle im Detail verschiedenen Arbeitsweisen der Jobcenter benannt werden. Aber Sie können sich jederzeit an ihr Jobcenter wenden, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben.
Alles Gute für Ihren Aufenthalt in Deutschland.

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