Hilfe für durchreisende Wohnungslose im Kreis Miltenberg
Auszahlung
Durchreisende Wohnungslose erhalten - wie auch seßhafte Bedürftige - Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Diese zahlt die Caritas im Auftrag der Arbeitsgemeisnchaft Landkreis Miltenberg oder des Sozialamtes aus. Nach maximal fünf Auszahlungen in Folge wird die Hilfegewährung für einen Zeitraum von zwei Wochen in der Regel direkt durch die ARGE oder das Sozialamt vorgenommen. Ist ein Wohnungsloser reiseunfähig krank geschrieben, so zahlt die Caritas während der ganzen Dauer der Krankheit die Leistungen aus.
Übernachtung
In Miltenberg besteht eine Herberge mit maximal sechs Betten in zwei Räumen für Männer und ein Frauenraum mit zwei Betten. Die Berechtigungsscheine zur Übernachtung werden durch die Caritas ausgegeben, die auch die Sauberkeit in der Herberge kontrolliert etc. Durch die Benutzerordnung, die der Kreis Miltenberg erlassen hat, sind drei Übernachtungen pro Kalendermonat oder unbefristete Übernachtungen während der Dauer einer Krankheit möglich.
Andere Hilfen
Hilfe zur Wohnungsfindung kann in einzelnen Fällen erreicht werden; Wohnungen zu finden, ist für durchreisende Wohnungslose sehr schwierig (der Wohungsmarkt ist sozial blind und kaum ein Vermieter bereit, bezahlbare Wohnungen für diesen sozial ausgegrenzten Personenkreis anzubieten). Ebenso werden immer wieder Personen in eine stationäre Einichtung der Wohnungslosenhilfe vermittelt. Zudem erhalten fast täglich Durchreisende Bekleidung aus dem DaKauf der Caritas. Eine Waschgelegenheit für Bekleidung ist ebenfalls vorhanden. Auch der Tagesaufenthaltsraum und die Duschgelegenheit, die bei der Caritas im Franziskushaus zur Verfügung stehen, werden genutzt. Sogar ein Haarschneide-Set (Schere, Kamm, Umhang etc.) steht zur Verfügung. Darüber hinaus können Beratungsgespräche geführt werden (zur Vermittlung in stationäre Einrichtungen, zur Hilfe bei der Wohnungssuche, bei Suchtproblemen, Erkrankung, Abklärung der Rente oder anderen Fragen und Problemen ...).