Zuzahlungen in der
Krankenversicherung ab 2004

Was können Sie tun? Vorbemerkung: In der Krankenversicherung entfällt ab 1.1.2004 die Befreiung von Zuzahlungen (Medikamentenbefreiung) für arme Familien. Kinder und Jugendliche bleiben generell von Zuzahlungen befreit. Alle Erwachsenen müssen Zuzahlungen leisten bis zu 2% Ihres Haushalts-Bruttoeinkommens. Für Chronisch Kranke liegt die Belastungsgrenze bei 1% des Bruttoeinkommens.

Was sollten Sie nun tun?

1. Stellen Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze fest nach der Formel:

a) jährliches Haushaltsbruttoeinkommen geteilt durch 100
b) Ergebnis x 2 = Zuzahlungsobergrenze

2. Lassen Sie sich alle Ausgaben beim Arzt, Apotheker und im Krankenhaus quittieren.

3. Heften Sie alle Quittungen in einem Ordner ab.

4. Zählen Sie in regelmäßigen Abständen - z.B. am Quartalsende - die bereits gezahlten Beträge zusammen und vergleichen Sie die Summe mit Ihrer Zuzahlungsobergrenze.

5. Sobald Sie Ihre errechnete Belastungsgrenze überschritten haben, gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und beantragen die Befreiung von Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres.

6. Beispiel :

Ihre Zuzahlungsgrenze:

a) 24.000 € : 100 = 240 €;
b) 240 € x 2 = 480 €

Ihre Ausgaben im 1. und 2. Quartal (1. Januar bis 30. Juni):
180 € Medikamente + 40 € Arztkosten + 280 € Krankenhaus
= 500 € Gesamtausgaben nach dem 2. Quartal
Ergebnis:

Sie haben die indivuduelle Belastungsgrenze überschritten.

Sie können Befreiung von der Zuzahlung erhalten.

Zuzahlungsbefreiung:

Sie gehen zur nächsten Geschäftsstelle Ihrer Krankenversicherung, legen Ihre geordneten Belege vor und lassen sich und Ihren mitversicherten Ehepartner für das 3. und 4. Quartal von allen Zuzahlungen befreien.


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