Fragen zur Schuldnerberatung
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Fragen zur Schuldnerberatung
1.Wieviel darf man derzeit pauschal als Verzugszinssatz verlangen?
O 5,12 %
O 10,0 %
O 13,50 %
2.In welcher Reihenfolgen werden Raten auf einen gekündigten Verbraucherkredit verrechnet?
O Zinsen, Kosten, geschuldeter Betrag
O Kosten, Zinsen, geschuldeter Betrag
O Kosten, geschuldeter Betrag, Zinsen
3.Was muß ein Schuldner beim gerichtlichen Mahnbescheid selbst überprüfen?
O gar nichts, das Gericht überprüft alles
O ob die angegebenen Adressen stimmen
O ob Hauptforderung, Kosten, Verzugszinsen korrekt sind
4.Wann verjähren ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid?
O nach 3 Jahre
O nach 10 Jahre
O nach 30 Jahre
5.Wenn Sie 1500 € netto verdienen - Was wird Ihnen (verheiratet, 1 Kind) dann bei einer Lohnpfändung abgezogen und an den Gläubiger weitergeleitet?
O 0 €
O 250 €
O 500 €
6.Was pfändet der Gerichtsvollzieher aus einer normal eingerichteten Wohnung?
O nichts
O Computer und Farbfernseher
O Alles, bis auf die Kücheneinrichtung und das Schlafzimmer
7.Ihr Konto wird gepfändet. Was müssen Sie tun, um ihren Lohn zu retten?
O Nichts, die Bank kennt sich mit Pfändungen aus
O Sofort bei Gericht die Freigabe des Existenzminimums beantragen
O bei einer anderen Bank ein neues Konto zu eröffnen
8.Was passiert, wenn ich eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt habe?
O Ich komme in die Schufa
O Ich bin kreditunwürdig
O Jeder kann bei Gericht nachfragen, wo und wie viel Schulden ich habe
9.Wann wird eine Eidesstattliche Versicherung aus dem Schuldnerverzeichnis entfernt?
O Nach 3 Jahren
O Nach 10 Jahren
O Nachdem ich meine gesamten Schulden beglichen habe
Nachstehend finden sich die Antworten zum obigen Fragebogen.
Fragen zur Schuldnerberatung - Antworten
Die richtige Antwort ist rot hervorgehoben.
1.Wieviel darf man derzeit pauschal als Verzugszinssatz verlangen ?
O 5,12 %
O 10,0 %
O 13,50 %
2.In welcher Reihenfolgen werden Raten auf einen gekündigten Verbraucherkredit verrechnet ?
O Zinsen, Kosten, geschuldeter Betrag
O Kosten, Zinsen, geschuldeter Betrag
O Kosten, geschuldeter Betrag, Zinsen
3.Was muß ein Schuldner beim gerichtlichen Mahnbescheid selbst überprüfen ?
O gar nichts, das Gericht überprüft alles
O ob die angegebenen Adressen stimmen
O ob Hauptforderung, Kosten, Verzugszinsen korrekt sind
4.Wann verjähren ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid?
O nach 3 Jahre
O nach 10 Jahre
O nach 30 Jahre
5.Wenn Sie 1500 € netto verdienen - Was wird Ihnen (verheiratet, 1 Kind) dann bei einer Lohnpfändung abgezogen und an den Gläubiger weitergeleitet ?
O 0 €
O 250 €
O 500 €
6.Was pfändet der Gerichtsvollzieher aus einer normal eingerichteten Wohnung ?
O nichts
O Computer und Farbfernseher
O Alles, bis auf die Kücheneinrichtung und das Schlafzimmer
7.Ihr Konto wird gepfändet. Was müssen Sie tun, um ihren Lohn zu retten ?
O Nichts, die Bank kennt sich mit Pfändungen aus
O Sofort bei Gericht die Freigabe des Existenzminimums beantragen
O bei einer anderen Bank ein neues Konto zu eröffnen
8.Was passiert, wenn ich eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt habe ?
O Ich komme in die Schufa
O Ich bin kreditunwürdig
O Jeder kann bei Gericht nachfragen, wo und wie viel Schulden ich habe
9.Wann wird eine Eidesstattliche Versicherung aus dem Schuldnerverzeichnis entfernt ?
O Nach 3 Jahren
O Nach 10 Jahren
O Nachdem ich meine gesamten Schulden beglichen habe